Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) KUZU LOGISTICS
KUZU LOGISTICS
Stand: April 2025
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Transportdienstleistungen zwischen KUZU LOGISTICS und dem Auftraggeber, unabhängig davon, ob dieser Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) ist.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil ,wenn KUZU LOGISTICS ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt ausschließlich durch die Anfrage des Auftraggebers und die anschließende Angebotsabgabe durch KUZU LOGISTICS sowie die Annahme dieses Angebots durch den Auftraggeber zustande.
(2) Anfragen über die Website, E-Mail oder Telefon stellen keine verbindlichen Angebote dar.
(3) Die Annahme des Angebots erfolgt schriftlich, per E-Mail oder durch ausdrücklicheBestätigung.
(4) KUZU LOGISTICS behält sich das Recht vor, Anfragen abzulehnen oder Angebote jederzeit zu widerrufen, solange noch kein Vertrag geschlossen wurde.
3. Leistungsumfang
(1) KUZU LOGISTICS erbringt Transport-, Kurier- und Logistikdienstleistungen gemäß den imAngebot festgelegten Bedingungen.
(2) Sonderleistungen (z. B. Expresslieferungen, Be- und Entladehilfe, temperaturgeführte Transporte) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden zusätzlich berechnet.
(3) KUZU LOGISTICS ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung der vertraglichenLeistungen einzusetzen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro nettozuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, spätestens innerhalb von 21 Tagen.
(3) Verbraucherpreise werden einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ausgewiesen.
(4) Bei Zahlungsverzug behält sich KUZU LOGISTICS das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu verlangen.
(5) Bei fortgesetzter Nichtbezahlung der offenen Rechnungen behält sich KUZU LOGISTICS die Beauftragung eines Inkassodienstleisters oder Rechtsanwalts vor. Die dadurch entstehenden Rechtsverfolgungskosten, insbesondere Gerichtskosten, Kosten derVollstreckungsorgane, Ermittlungskosten etc. sind bei Inanspruchnahme durch denAuftraggeber zu ersetzen.
5. Stornierung und Rücktritt
(1) Eine Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber ist nur in Textform (E-Mail ausreichend) möglich.
(2) Bei Stornierung fallen folgende Gebühren an:
a) bis 48 Stunden vor Transportbeginn: kostenfrei
b) 48 bis 24 Stunden vor Transportbeginn: 50 % des vereinbarten Transportpreises
c) weniger als 24 Stunden vor Transportbeginn: 100 % des vereinbarten Transportpreises
(3) Bei Express- oder Same-Day-Transporten ist eine kostenfreie Stornierung nach Auftragserteilung ausgeschlossen in diesem Fall wird stets der volle vereinbarte Preis fällig.
(4) Erfolgt eine Stornierung nach Beginn der Anfahrt oder während der Durchführung, gilt der Auftrag als vollständig erbracht; der volle Preis ist zu zahlen.
6. Live-Ortung und Temperaturüberwachung
(1) Sämtliche Fahrzeuge von KUZU LOGISTICS sind mit GPS-Ortung und Temperaturüberwachung ausgestattet.
(2) Auf Wunsch des Auftraggebers wird für die Dauer des konkreten Transportauftrags ein temporärer Link zur Live-Ortung und Temperaturkontrolle bereitgestellt.
(3) Die übermittelten Daten dienen ausschließlich der Nachverfolgung und Nachweiserbringung gegenüber dem Auftraggeber und werden nach Abschluss des Transports gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
(4) Die Weitergabe des Links oder der übermittelten Daten an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
(5) Die Live-Ortung und Temperaturüberwachung stellt einen Zusatzservice dar und erweitert die vertraglichen Haftungsregelungen von KUZU LOGISTICS nicht.
7. Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vollständige und richtige Angaben zu Art, Beschaffenheit, Gewicht, Volumen und besonderen Eigenschaften des Transportgutes zumachen.
(2) Gefahrgut, verderbliche Waren oder empfindliche Güter müssen ausdrücklich vorAuftragserteilung angezeigt werden.
(3) Der Auftraggeber ist verantwortlich für eine ordnungsgemäße Verpackung undKennzeichnung des Transportgutes.
8. Besondere Bedingungen für Pharma & Healthcare
(1) Transporte erfolgen GDP-konform und mit lückenloser Dokumentation. Der Auftraggeber hat bei Auftragserteilung den gewünschten Service schriftlich zu benennen:
a) ThermoMedical (2–8 °C) – Transporte temperatursensibler Pharma-Produkte im kontrollierten Bereich 2–8 °C.
b) AmbientMedical (15–25 °C) – Transporte im kontrollierten Raumtemperaturbereich 15–25 °C.
c) MediSupply – strukturierte Versorgung medizinischer Einrichtungen mit nicht temperatursensiblen Produkten (z. B. Praxis-, Klinik- oder Laborlogistik).
(2) Unterbleiben Angaben oder sind sie unzutreffend, haftet KUZU LOGISTICS nicht für hieraus resultierende Qualitätsverluste oder Schäden.
(3) Besondere Vorgaben (z. B. engere Temperaturfenster, zusätzliche Sicherungsmaßnahmen) bedürfen einer schriftlichen Zusatzvereinbarung und können gesondert berechnet werden.
9. Besondere Bedingungen für Express & Last Mile
(1) Die Einhaltung des vereinbarten Zeitfensters ist wesentliche Vertragspflicht.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Sendung zum Abholzeitpunkt bereitsteht und der Empfänger erreichbar ist.
(3) Wartezeiten von mehr als 15 Minuten pro Stopp werden mit 25 € je angefangene 15 Minuten berechnet.
(4) Erfolgt keine Bereitstellung der Sendung am Abholort, wird der volle vereinbarte Preis berechnet.
(5) Die Leistung kann als einer der folgenden Services beauftragt werden:
a) ExpressNow – zeitkritischer Direkttransport mit höchster Priorität und unmittelbarer Zustellung.
b) NextDay – planbare Expresslieferung mit Zustellung am nächsten Werktag.
c) FinalMile – präzise organisierte Zustellung auf der letzten Meile für termingebundene, standortspezifische Anforderungen.
10. Besondere Bedingungen für Kühl- & Temperaturlogistik
(1) KUZU LOGISTICS transportiert empfindliche Kühlwaren in drei definierten Temperaturzonen; der Auftraggeber benennt den Bereich verbindlich bei Auftragserteilung:
a) FreshLine (0–7 °C)
b) CoolLine (8–15 °C)
c) FreezeLine (−18 °C und kälter)
(2) Abweichungen aufgrund fehlender oder falscher Angaben des Auftraggebers schließen eine Haftung von KUZU LOGISTICS aus.
(3) Für Schäden infolge unzureichender Verpackung, Palettierung oder Kennzeichnung haftet ausschließlich der Auftraggeber.
(4) Temperaturüberwachung und Dokumentation erfolgen gemäß vertraglicher Vereinbarung; Bereitstellung der Aufzeichnungen auf Wunsch des Auftraggebers.
11. Besondere Bedingungen für Handel & Industrie
(1) Transporte erfolgen in der Regel palettenbasiert; der Auftraggeber stellt einwandfreie Paletten, ordnungsgemäße Sicherung und die Einhaltung vereinbarter Gewichts-/Maßgrenzen sicher.
(2) Übergewichtige oder falsch deklarierte Sendungen können zurückgewiesen oder mit einem Aufpreis von 50 € je Paletten belastet werden.
(3) Für Schäden durch mangelhafte Palettierung oder fehlende Ladungssicherung haftet ausschließlich der Auftraggeber.
(4) Je nach Einsatzzweck können folgende Linien beauftragt werden:
a) TradeLine – planbare Warenflüsse im Handel (z. B. Filialbelieferung, Retouren).
b) CargoLine – nationaler/internationaler Transport von Stückgut, Paletten und Teil-/Komplettladungen.
c) FlexLine – flexible Lösungen, die sich an individuelle Abläufe und wechselnde Anforderungen anpassen.
12. Haftung
(1) Für Unternehmer (B2B) gilt:
a) KUZU LOGISTICS haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des HGB (§§407 ff.).
b) die Haftung für Verlust oder Beschädigung des Transportgutes ist begrenzt auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm Rohgewicht des beschädigten oderverlorenen Gutes.
c) für Verspätungsschäden haftet KUZU LOGISTICS maximal bis zum dreifachen Frachtbetrag.
(2) Für Verbraucher (B2C) gilt:
a) KUZU LOGISTICS haftet bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicherVertragspflichten nicht.
b) bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
c) die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
(3) Weitergehende Haftungen, insbesondere für mittelbare Schäden oder entgangenenGewinn, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kann gegen Kostenübernahme eine höhere Versicherungssumme vereinbart werden.
13. Ausschluss des Widerrufsrechts
(1) Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1BGB, da die Dienstleistungen individuell auf die Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten werden.
14. Datenschutz
KUZU LOGISTICS verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen derVertragsdurchführung gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf www.kuzu-logistics.com/datenschutzerklärung.
15. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oderöffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Hamburg als Gerichtsstand vereinbart.
(3) Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandregelungen.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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