Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) KUZU LOGISTICS
KUZU LOGISTICS
Stand: April 2025
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge überTransportdienstleistungen zwischen KUZU LOGISTICS und dem Auftraggeber, unabhängigdavon, ob dieser Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) ist
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil,wenn KUZU LOGISTICS ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt
2. Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt ausschließlich durch die Anfrage des Auftraggebers und dieanschließende Angebotsabgabe durch KUZU LOGISTICS sowie die Annahme dieses Angebotsdurch den Auftraggeber zustande.
(2) Anfragen über die Website, E-Mail oder Telefon stellen keine verbindlichen Angebotedar.
(3) Die Annahme des Angebots erfolgt schriftlich, per E-Mail oder durch ausdrücklicheBestätigung.
(4) KUZU LOGISTICS behält sich das Recht vor, Anfragen abzulehnen oder Angebote jederzeitzu widerrufen, solange noch kein Vertrag geschlossen wurde.
3. Leistungsumfang
(1) KUZU LOGISTICS erbringt Transport-, Kurier- und Logistikdienstleistungen gemäß den imAngebot festgelegten Bedingungen.
(2) Sonderleistungen (z. B. Expresslieferungen, Be- und Entladehilfe, temperaturgeführteTransporte) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden zusätzlich berechnet.
(3) KUZU LOGISTICS ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung der vertraglichenLeistungen einzusetzen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro nettozuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, spätestens innerhalbvon 21 Tagen.
(3) Verbraucherpreise werden einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ausgewiesen.
(4) Bei Zahlungsverzug behält sich KUZU LOGISTICS das Recht vor, Verzugszinsen ingesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu verlangen.
(5) Bei fortgesetzter Nichtbezahlung der offenen Rechnungen behält sich KUZULOGISTICS die Beauftragung eines Inkassodienstleisters oder Rechtsanwalts vor. Diedadurch entstehenden Rechtsverfolgungskosten, insbesondere Gerichtskosten, Kosten derVollstreckungsorgane, Ermittlungskosten etc. sind bei Inanspruchnahme durch denAuftraggeber zu ersetzen.
5. Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vollständige und richtige Angaben zu Art,Beschaffenheit, Gewicht, Volumen und besonderen Eigenschaften des Transportgutes zumachen.
(2) Gefahrgut, verderbliche Waren oder empfindliche Güter müssen ausdrücklich vorAuftragserteilung angezeigt werden.
(3) Der Auftraggeber ist verantwortlich für eine ordnungsgemäße Verpackung undKennzeichnung des Transportgutes.
6. Haftung
(1) Für Unternehmer (B2B) gilt:
• KUZU LOGISTICS haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des HGB (§§407 ff.).
• Die Haftung für Verlust oder Beschädigung des Transportgutes ist begrenzt auf 8,33Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm Rohgewicht des beschädigten oderverlorenen Gutes.
• Für Verspätungsschäden haftet KUZU LOGISTICS maximal bis zum dreifachenFrachtbetrag.
(2) Für Verbraucher (B2C) gilt:
• KUZU LOGISTICS haftet bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicherVertragspflichten nicht.
• Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung aufden vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
• Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
(3) Weitergehende Haftungen, insbesondere für mittelbare Schäden oder entgangenenGewinn, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kann gegen Kostenübernahme einehöhere Versicherungssumme vereinbart werden.
7. Ausschluss des Widerrufsrechts
(1) Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1BGB, da die Dienstleistungen individuell auf die Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnittenwerden.(1) A statutory right of withdrawal for consumers does not exist in accordance with § 312g para. 2 no. 1 BGB, as the services are individually tailored to the needs of the client.
8. Datenschutz
KUZU LOGISTICS verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen derVertragsdurchführung gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen.Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf www.kuzu-logistics.com/datenschutzerklärung.
9. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oderöffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Hamburg als Gerichtsstand vereinbart.
(3) Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandregelungen.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oderwerden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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