AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) KUZU LOGISTICS

 
 
KUZU LOGISTICS
Stand: April 2025

1. Geltungsbereich
  
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über
Transportdienstleistungen zwischen KUZU LOGISTICS und dem Auftraggeber, unabhängig
davon, ob dieser Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) ist.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil,
wenn KUZU LOGISTICS ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.



2. Vertragsschluss


(1) Der Vertrag kommt ausschließlich durch die Anfrage des Auftraggebers und die
anschließende Angebotsabgabe durch KUZU LOGISTICS sowie die Annahme dieses Angebots
durch den Auftraggeber zustande.

(2) Anfragen über die Website, E-Mail oder Telefon stellen keine verbindlichen Angebote
dar.

(3) Die Annahme des Angebots erfolgt schriftlich, per E-Mail oder durch ausdrückliche
Bestätigung.

(4) KUZU LOGISTICS behält sich das Recht vor, Anfragen abzulehnen oder Angebote jederzeit
zu widerrufen, solange noch kein Vertrag geschlossen wurde.



3. Leistungsumfang

(1) KUZU LOGISTICS erbringt Transport-, Kurier- und Logistikdienstleistungen gemäß den im
Angebot festgelegten Bedingungen.

(2) Sonderleistungen (z. B. Expresslieferungen, Be- und Entladehilfe, temperaturgeführte
Transporte) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden zusätzlich berechnet.

(3) KUZU LOGISTICS ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung der vertraglichen
Leistungen einzusetzen.




4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro netto
zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

(2) Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, spätestens innerhalb
von 21 Tagen.

(3) Verbraucherpreise werden einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ausgewiesen.

(4) Bei Zahlungsverzug behält sich KUZU LOGISTICS das Recht vor, Verzugszinsen in
gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu verlangen.

(5) Bei fortgesetzter Nichtbezahlung der offenen Rechnungen behält sich KUZU
LOGISTICS die Beauftragung eines Inkassodienstleisters oder Rechtsanwalts vor. Die
dadurch entstehenden Rechtsverfolgungskosten, insbesondere Gerichtskosten, Kosten der
Vollstreckungsorgane, Ermittlungskosten etc. sind bei Inanspruchnahme durch den
Auftraggeber zu ersetzen.

5. Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vollständige und richtige Angaben zu Art,
Beschaffenheit, Gewicht, Volumen und besonderen Eigenschaften des Transportgutes zu
machen.

(2) Gefahrgut, verderbliche Waren oder empfindliche Güter müssen ausdrücklich vor
Auftragserteilung angezeigt werden.

(3) Der Auftraggeber ist verantwortlich für eine ordnungsgemäße Verpackung und
Kennzeichnung des Transportgutes.

6. Haftung

(1) Für Unternehmer (B2B) gilt:

• KUZU LOGISTICS haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des HGB (§§
407 ff.).

• Die Haftung für Verlust oder Beschädigung des Transportgutes ist begrenzt auf 8,33
Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm Rohgewicht des beschädigten oder
verlorenen Gutes.

• Für Verspätungsschäden haftet KUZU LOGISTICS maximal bis zum dreifachen
Frachtbetrag.

(2) Für Verbraucher (B2C) gilt:

• KUZU LOGISTICS haftet bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten nicht.

• Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

• Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

(3) Weitergehende Haftungen, insbesondere für mittelbare Schäden oder entgangenen
Gewinn, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kann gegen Kostenübernahme eine
höhere Versicherungssumme vereinbart werden.


7. Ausschluss des Widerrufsrechts

(1) Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1
BGB, da die Dienstleistungen individuell auf die Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten
werden.

8. Datenschutz

KUZU LOGISTICS verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der
Vertragsdurchführung gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf www.kuzu-
logistics.com/datenschutzerklärung.


9. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Hamburg als Gerichtsstand vereinbart.

(3) Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandregelungen.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.